Firmengründung Aktiengesellschaft AG USA INC


Firmengründung der Aktiengesellschaft in den USA (INC) Incorporation


Die Firmengründung der Corporation (US-Aktiengesellschaft) erfolgt grundsätzlich rechtssicher und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der entsprechenden Bundesstaaten.

  US-Gesellschaft in der Europäischen Union kein Problem
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinen Grundsatzentscheidungen „Centros", „Überseering" und „Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit  ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung beantragen, in Europa Geschäftskonten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen werden muss.

  Steuern der US-Aktiengesellschaft (USA)
Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA lediglich eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Bitte beachten Sie jedoch, das die US-Aktiengesellschaft ggf. einen jährlichen Steuerreport erstellen muss. Wir bieten Ihnen einen entsprechenden Service bezüglich dieser Sonderleistung. Möchten Sie ohne Buchführungspflichten Ihre unternehmerische Tätigkeit entfalten, so bietet sich Ihnen die LLC (US GmbH) zur Gründung an.


  Die Rechtsform der US-Aktiengesellschaft Incorporation (INC)

Es gibt kein einheitliches amerikanisches Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich steht in den Vereinigten Staaten den Einzelstaaten zu. Die meisten Einzelstaaten haben ihre gesetzlichen Vorschriften jedoch vereinheitlicht.

Die Gesellschafter der Business Corporation haften in der Regel nur mit der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden Einlage. Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder evident unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. Nur in diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Die Gesellschaft der Corporation muss einen, die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten. Dies kann neben der Bezeichnung Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.) oder Company (Co.) sein.

  Juristische Besonderheiten bei Gründung der US-Incorporation 

Die Urkunde mit den Articles of Incorporation muss bei der zuständigen Stelle, dem Secretary of State (eine Art Handelsregister) unter Errichtung einer Gebühr eingereicht werden. Diese erstellt dann das Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde), dessen Erteilung jedoch nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits mit dem so genannten Filing der Articles of Incorporation.

In einem anschließenden Initial Meeting, einer Gründungsversammlung des Board of Directors und der Shareholder, (Anteilseigener/ Aktienbesitzer) müssen eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst werden. Hier werden die ersten Directors und Officers der Gesellschaft ernannt und die By-laws (Geschäftsordnung) verabschiedet. Das Siegel, das Corporate Book (Aktienbuch) und ein Musteraktienzertifikat müssen angenommen werden. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bank und Rechtsanwalt sollten festgelegt werden.

Die Gründer, die in der Gesellschaft keine weiteren Funktionen übernehmen, treten, falls nicht anders vereinbart, von ihren Ämtern zurück (wir bieten dauerehaften und rechtssicheren Treuhandservice). Über die Versammlung muss ein Protokoll erstellt werden, die so genannten Minutes of the Initial Meeting. Dieser gesamte Gründungsvorgang wird selbstverständlich im Rahmen der Gründungtätigkeiten durch uns vorbereitet. Ihre Gesellschaft ist bei Übergabe der Dokumente selbstverstänlich bereits vollständig aktiviert.


Informieren Sie sich jetzt!

Ihre Fragen zur Firmengründung in den USA beantworten wir Ihnen gern. Unser deutschsprachiges Team steht Ihnen täglich von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) unter (00 35 7) 240 204 00 zur Verfügung. Selbstverstädnlich können Sie uns auch eine Mail via Kontaktformular senden.


   Bestellen Sie online Ihre US-Aktiengesellschaft oder nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!  

PRIVACY MANAGEMENT GROUP©