USA Firmengründung Florida Limited Liability Company - die US-GmbH in Form der LLC

Vorteile der Firmengründung einer US-GmbH "Limited Liability Company" LLC

Limited Liability Company (LLC) ist sicher, diskret, kostengünstig und sehr beliebt

Die Limited Liability Company ist eine relativ neue Gesellschaftsform in den USA. Sie zeichnet sich durch eine gesetzlich garantierte beschränkte Haftung der Gesellschafter aus. Zudem genießt die LLC den Vorzug einer gesonderten steuerlichen Behandlung, d.h. die Gewinne werden auf der Ebene der LLC nicht besteuert (keine Jahresreport erforderlich). Diese müssen lediglich als Einkommen der Partner bzw. der Members versteuert werden (Einkommenssteuer). Die LLC erfreut sich daher immer größerer Beliebtheit.

Stellung der LLC in Deutschland via Niederlassung (BMF-Schreiben zur US-Rechtsform LLC )

Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die allgemeinen Grundsätze für die Einordnung einer amerikanischen LLC (Limited Liability Company) dargestellt.

Die LLC ist durch die Kombination von Haftungsbegrenzung der Gesellschafter mit der Wahlmöglichkeit einer Behandlung als Personengesellschaft für viele deutsche Investoren eine attraktive Rechtsform. Aufgrund vielfältiger gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten findet die LLC hauptsächlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Verwendung.

Die steuerliche Behandlung der LLC nach US-Steuerrecht orientiert sich am Optionsmodell (Check-the-Box-Verfahren): Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als Personengesellschaft optieren. Unterbleibt die Ausübung des Wahlrechtes, unterliegt die LLC als eigenständiges Steuersubjekt der Körperschaftssteuer. Angesichts der Doppelbelastung von Gewinnen (Besteuerung auf Ebene der LLC + Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Anteilseigner ohne Anrechnungsmöglichkeit) und der Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten der LLC mit positiven Einkünften der Gesellschafter wird in der Regel eine Qualifizierung als Personengesellschaft gewählt.

Für die steuerliche Behandlung der LLC in Deutschland ist ausschlaggebend, ob die Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt (im Sinne des KStG) zu qualifizieren - oder als Personengesellschaft anzusehen ist. Durch eine Gesamtbetrachtung wird im Rahmen des sogenannten 2 stufigen Rechtstypenvergleichs geprüft, ob die vorgefundene Organisationsform in all ihren Ausgestaltungen eher dem Typenbild der Personengesellschaft oder aber einer Körperschaft entspricht.

Wird die LLC nach deutschem Recht als Körperschaft qualifiziert, ist die Gesellschaft Steuersubjekt; die Gesellschafter unterliegen nur mit den Gewinnausschüttungen der deutschen Besteuerung. Wird die LLC nach deutschem Recht als Personengesellschaft qualifiziert, ist der auf Ebene der LLC ermittelte Gewinn den Gesellschaftern unmittelbar zuzuordnen und zu versteuern; die Vornahme von Gewinnausschüttungen ist steuerlich insoweit ohne Bedeutung.

Besonderheiten bzw. Gestaltungsmöglichkeiten können sich bei der LLC ergeben, wenn die deutsche Qualifizierung einerseits und die US-amerikanische Einstufung andererseits nicht übereinstimmen >>> weitere Informationen zur LLC, der US-GmbH.


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